Zum Hauptinhalt springen

Ihr Weg zu einer logopädischen Behandlung

Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen logopädische Therapie, entweder auf Kassen- oder auf Privatrezept.

Sie vereinbaren telefonisch einen ersten Termin bei mir in der Praxis. Sollte ich in einer Behandlung sein und nicht an das Telefon gehen können, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bitte hinterlassen Sie dabei Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, ich rufe Sie dann zurück. Bitte beachten Sie, dass ich Sie ohne vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung nicht empfangen kann, da dies eine reine Terminpraxis ist.

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine gültige Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Bitte beachten Sie, dass das Ausstellungsdatum der Verordnung nicht älter sein darf als 28 Tage.
  • Ihre Krankenkassenkarte
  • Einen aktuellen Hörtest bzw. einen aktuellen Stimmbefund
  • Falls Ihnen Berichte vorliegen (vom Arzt, einer Reha, anderen Therapeuten, einem sozialpädiatrischen Zentrum, …), bringen Sie diese bitte auch mit.

Eine Behandlungseinheit dauert je nach Verordnung des Arztes 30, 45 oder 60 Minuten.
Ich biete Ihnen je nach Störungsbild und Verordnung 1 – 3 Therapietermine pro Woche an.
Falls der Arzt es verordnet, kann die Therapie auch als Hausbesuch stattfinden.

Welche Ärzte können bei Bedarf eine logopädische Therapie verordnen:

  • Allgemeinmediziner/ Hausärzte
  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Pädaudiologen
  • Phoniater
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Internisten

Information zu Zuzahlungen:

Gemäß der Heilmittelrichtlinien ist als Eigenanteil eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10€ Verordnungsgebühr zu zahlen.

Zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Erwachsene mit einem Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie den Ausweis mit.